Um das besondere elektronische Anwaltspostfach nutzen zu können, wird neben der beA-Karte (Bestellung unter https://bea.bnotk.de; s. Nachrichten aus Berlin 15/2016) auch ein Kartenlesegerät benötigt. Dieses sollte ebenfalls noch rechtzeitig vor dem Starttermin des beA am 29.9.2016 angeschafft werden.
Zur Registrierung und Anmeldung am Postfach genügt ein einfaches Lesegerät der Klasse 1 (ohne eigene Tastatur). Auch wenn für die Anmeldung am beA ein Softwarezertifikat verwendet werden soll, wird für die Erstregistrierung mit der beA-Karte ein Kartenlesegerät benötigt. Wer auch qualifizierte elektronische Signaturen erzeugen möchte, sollte ein Lesegerät mindestens der Klasse 2 (mit eigener Tastatur) anschaffen. Die PIN für die beA-Karte wurde per Post versandt. Um die PIN der beA Karte abändern zu können, ist ein Klasse 3-Lesegerät (mit Tastatur und Display) nötig. Die Änderung der PIN wird von der BNotK empfohlen.
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