Die Bundesnotarkammer (BNotK) verlängert die Vertragslaufzeit bereits ausgelieferter Karten für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Das beA darf zwar infolge einstweiliger Anordnungen des AGH Berlin vorläufig noch nicht starten (s. PE Nr. 12 v. 29.09.2016) und deshalb können beA-Karten Basis, beA-Karten Mitarbeiter und beA-Softwarezertifikate noch nicht genutzt werden.
Trotzdem entstehen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die solche Karten bereits erhalten bzw. bestellt haben, keine Mehrkosten. Denn die BNotK verlängert die Vertragslaufzeit für diese Karten kostenlos um den Zeitraum, um den sich der Start des beA verzögert. Das gilt allerdings nicht für beA-Karten Signatur – denn diese können bereits jetzt zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen genutzt werden.
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