AGH-Verfahren zum beA
Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat die BRAK im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für die antragstellenden Rechtsanwälte nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung zum Empfang frei zu schalten.
Die BRAK ist gesetzlich verpflichtet, für alle im Anwaltsverzeichnis gem. § 31 BRAO eingetragenen Personen ein beA einzurichten. Die Postfächer werden in einem automatischen Prozess auf Grundlage der Eintragungen im Anwaltsverzeichnis generiert und bei Erlöschen der Zulassung deaktiviert. Eine technische Möglichkeit, einzelne Postfächer von der Empfangsbereitschaft auszunehmen, besteht systembedingt nicht. Die BRAK wird bis zum Abschluss des - in einem Fall bereits eingeleiteten - Hauptsacheverfahrens von der Einrichtung empfangsbereiter beAs für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland absehen – auch wenn die Postfächer ab dem 29. September 2016 empfangsbereit zur Verfügung stehen können.
Über den geplanten Start des beA ab dem 29. September 2016 hat die BRAK alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit einem Schreiben des Präsidenten vom 06.06.2016 informiert. Von der Entscheidung des AGH Berlin hat die BRAK erst danach am 08.06.2016 Kenntnis erhalten. Wegen der unterschiedlichen Postlaufzeiten haben noch nicht alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihr Schreiben erhalten, das ihnen jedoch in den nächsten Tagen zugehen sollte. Die BRAK bittet darum, das Schreiben sorgfältig aufzubewahren, da darin die Antragsnummer für die Bestellung der beA-Karte und die Postfachnummer (SAFE-ID) enthalten sind, die insbesondere im Fall eines Kammerwechsels seit August 2015 relevant ist.
Sobald es Neuigkeiten zu den Verfahren und zum beA-Start gibt, wird die BRAK hierüber umgehend informieren.
Weiterführende Links:
Sondernewsletter der BRAK vom vom 15.06.2016
Das beA geht an den Start
von
RAin Friederike Lummel, RA Christopher Brosch, BRAK, Berlin
Neuer Starttermin
Die BRAK hat einen neuen Starttermin für das beA bekanntgegeben: Das beA wird ab dem 29. September 2016 für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereit stehen. Alle Sicherungsmittel für das beA werden zum Starttermin zur Verfügung stehen, sodass jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin die Möglichkeit haben wird, ab diesem Zeitpunkt auf das Postfach zuzugreifen. Die BRAK wird zudem im Juni 2016 alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über den Starttermin in einem persönlichen Schreiben informieren.
beA-Karten verfügbar
Zur ersten Anmeldung im Postfach, der sogenannten Erstregistrierung, brauchen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine spezielle Sicherheitskarte – die beA-Karte. Die beA-Kartenproduktion der Bundesnotarkammer ist mit der Bekanntgabe des Starttermins im April 2016 wieder angelaufen. Alle Kartenarten, d. h. auch beA-Karten mit der Möglichkeit, eine Signaturfunktion nachzuladen (beA-Karte Signatur), und die Karten für Mitarbeiter, werden voraussichtlich ab Ende Juni 2016 verfügbar sein. Aufgrund der großen Zahl der Bestellungen können für das Nachladen des Signaturzertifikats jedoch einige Wochen erforderlich sein.
Die Bundesrechtsanwaltskammer empfiehlt allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die bislang noch keine beA-Karte (Basis oder Signatur) bestellt haben, ihre Karte jetzt zu bestellen. Alle beA-Karten, die bis drei Monate vor dem beA-Start (d. h. 29. Juni 2016) bestellt wurden, werden nach Mitteilung der Bundesnotarkammer spätestens bis zum 29. September 2016 ausgeliefert. Auch danach bleiben Bestellungen dauerhaft möglich. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ist bestrebt, auch spätere Bestellungen so schnell wie möglich zu bearbeiten.