In einer außerordentlichen Sitzung der Hauptversammlung haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern am 14. März beschlossen, den vor dem AGH Berlin in Sachen beA geschlossenen Vergleich fristgerecht zu widerrufen.
Zwei Rechtsanwälte hatten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren beantragt, die BRAK zu verpflichten, die jeweiligen besonderen elektronischen Anwaltspostfächer nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung zum Empfang freizuschalten. In der mündlichen Verhandlung vor dem AGH Berlin hatten sich die Parteien Ende Februar auf einen widerruflichen Vergleich geeinigt, in dem u.a. festgelegt ist, dass die BRAK das beA bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht einrichten wird. Die Hauptversammlung hat nun nach mehrstündiger intensiver Diskussion beschlossen, diesen Vergleich zu widerrufen, weil eine Verpflichtung, in der festgelegt ist, dass die BRAK die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer nicht einrichtet, gegen den gesetzlichen Auftrag in § 31a BRAO verstoßen würde.
Weiterführende Links:
- Presseerklärung der BRAK (2/2016, 15.03.2016)
- http://www.bea.brak.de