Die Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg und Volker Beck sind gemeinsam mit weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einer kleinen Anfrage betreffend Einrichtung und Inbetriebnahme der beA – Drucksache 18/9862 – an die Bundesregierung herangetreten. Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort – Drucksache 18/9994 – knapp aber präzise auf die elf Fragestellungen ein.

Die Bundesregierung stellt deutlich  klar, dass es sich bei der Aufgabe der Einrichtung der beA um eine Selbstverwaltungsangelegenheit handelt, die der BRAK durch § 31a Abs. 1 Satz 1 BRAO übertragen worden sei. Das BMJV führe insoweit nur die Rechtsaufsicht. Durch die weiteren Ausführungen, u. a. dass die BRAK das BMJV über die wesentlichen Inhalte der Ausschreibung der für die Einrichtung des beA erforderlichen IT-Dienstleistungen informiert habe, wird auch deutlich, dass es keinen Anlass für die Rechtsaufsicht gab, tätig zu werden.

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