Basierend auf Informationsschreiben des Justizministeriums Baden-Württemberg hat der Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr der BRAK die nachfolgenden Hinweise erarbeitet

Auswirkungen durch die Einführung des beA

(Hinweistext der BRAK vom 09.09.2016

 

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist Teil der bereits vorhandenen EGVP-Infrastruktur. Es kann ebenso wie EGVP-Postfächer zur Teilnahme am elektronischen Datenaustausch (EDA) im automatisierten Mahnverfahren verwendet werden.

Grundsätzlich erhält der Antragsteller bzw. dessen Prozessbevollmächtigter Nachrichten des Gerichts auf demjenigen elektronischen Weg zurück, auf dem der Antragsteller bzw. der Prozessbevollmächtig-te Anträge gestellt hat. Solange der Nutzer wie bisher das EGVP zur Antragstellung nutzt, erhält er seine Nachrichten in sein EGVP-Postfach. Auch nach Einführung des beA kann das bisherige EGVP-Postfach vorübergehend weiter genutzt werden. Bis zum 01.01.2018 wird der EGVP-Classic-Client (EGVP-Installer) auf http://www.egvp.de zum Download bereitstehen; der Anwendersupport für EGVP wird mit Ablauf des Jahres 2016 enden.

Erst wenn der Nutzer den Übermittlungsweg zum Gericht wechselt und das beA zur Einreichung eines Mahnantrags nutzt, stellt auch das Gericht den Übermittlungsweg um (dies gilt für das beA ebenso wie für andere, künftig eröffnete Übermittlungswege, wie etwa DE-Mail). Da die bisherige Ausgangssteue-rung bei den Mahngerichten an die Kennziffer gebunden ist, das beA aber unabhängig davon zuge-wiesen wird, muss die Steuerung der Ausgänge einzelverfahrensbezogen umgestellt werden.

Das bedeutet, dass:

• Rechtsanwälte unter Umständen an einem Tag mehrere Nachrichten des Mahngerichts auf unterschiedlichen Übermittlungswegen bekommen können, weil in den anhängigen Verfahren unterschiedliche Eingangswege des jeweils letzten Eingangs hinterlegt sind und

• es vorkommen kann, dass die seither aufsteigend bezeichneten EDA-IDs lückenhaft oder nicht mehr in aufsteigender Reihenfolge ausgeliefert werden.

 

Kolleginnen und Kollegen ist daher zu raten, ein bisher für das automatisierte Mahnverfahren verwen-detes EGVP-Postfach zumindest so lange auf Eingänge zu überwachen, bis sämtliche Mahnverfah-ren, in dem das EGVP-Postfach zur Übermittlung des Mahnantrags oder anderer Nachrichten ver-wendet wurde, abgeschlossen wurden. Das EGVP-Postfach sollte danach deaktiviert werden oder weiterhin auf Nachrichteneingänge überwacht werden.

Die Umstellung auf beA hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf eine bereits erteilte Zulassung zum elektronischen Datenaustausch (EDA) im automatisierten Mahnverfahren. Rechtsanwälte, die nach Einführung des beA erstmals am EDA im Automatisierten Mahnverfahren teilnehmen möchten, bean-tragen eine Kennziffer und die Zulassung zum EDA wie bisher.

 

Ein erteiltes SEPA-Mandat bleibt von einem Wechsel zu beA unberührt.

 

Download von www.Online-Mahnantrag.de

 

Für auf dem Portal www.Online-Mahnantrag.de erstellte Mahnanträge wurde eine Download-Variante zur Verfügung gestellt. Der Nutzer kann den Mahnbescheidsantrag auf seinen Rechner herunterladen und von dort auf jedem zugelassenen Kommunikationsweg an das Mahngericht übermitteln. Zugelas-sene Kommunikationswege sind das beA, EGVP und andere OSCI-gestützte Kommunikationsformen. Eine Übermittlung via E-Mail ist nicht zugelassen. Die Datei, die erzeugt und heruntergeladen werden kann, entspricht im Format den jeweils aktuellen Konditionen für den elektronischen Datenaustausch und erfüllt damit die Anforderungen an die maschinelle Lesbarkeit. Wer die Antragsdaten in lesbarer Form für seine Unterlagen benötigt, kann diese aus der „MB-Antrag Übersicht“ heraus drucken. Die Übersicht wird beim Erstellen des Antrags automatisch durchlaufen. Wichtig ist, dass heruntergelade-ne Anträge nicht editiert werden dürfen, da anderenfalls die Datenintegrität verloren geht. Müssen nach dem Download Antragsdaten geändert werden, muss ein neuer Antrag erstellt und herunterge-laden werden. Die neue Funktion findet sich im Online-Mahnantrag unter „Drucken/ signieren“, dort unter „EDA-Download“.

 

Ferner wurden auf dem Portal www.Online-Mahnantrag.de Barcode- und Download-Varianten für die Folgeanträge im Mahnverfahren bereitgestellt (Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, Antrag auf Neuzustellung des Mahn- oder Vollstreckungsbescheids und Widerspruch). Damit können auch diese Anträge maschinell lesbar erstellt und auf jedem zugelassenen Kommunikationsweg elektro-nisch an das Mahngericht übermittelt werden. Die Barcode-Varianten garantieren ferner, dass auch im Fall des vorübergehenden Ausfalls der elektronischen Kommunikationsstrukturen die Anträge im Mahnverfahren in maschinell lesbarer Form erstellt werden können.

(Aktualisiert am: 24.08.2016)