Zertifizierte Mediatoren: Ablauf der Frist für Fortbildungen
Am 1.9.2017 ist die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) in Kraft getreten. § 4 ZMediatAusbV sieht eine Fortbildungsverpflichtung vor. Danach muss der zertifizierte Mediator innerhalb der zwei auf den Abschluss seiner Ausbildung folgenden Jahre mindestens viermal an einer Einzelsupervision im Anschluss an eine Mediation teilnehmen.