EuRAG - Umgang mit britischen Anwälten nach dem Brexit
Kürzlich wurde das Austrittsabkommen (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, L 029, 31.1.2020) zwischen der Europäischen Union und Großbritannien ratifiziert. Zum 31.1.2020 (24.00 Uhr) hat Großbritannien die Europäische Union verlassen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was dies für Anwälte aus Großbritannien bzw. für Anwälte bedeutet, die in Großbritannien als Advocate/ Barrister/ Solicitor zugelassen sind und in Deutschland bisher nach den Regelungen des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) tätig waren.