Die Regelstudienzeit für das Studium der Rechtswissenschaften soll künftig fünf Jahre (statt derzeit 4,5 Jahre) betragen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes betreffend die Studien- und Prüfungszeit im Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ hat das Land Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebracht.

Ziel ist es, die Studien- und Prüfungsdauer für Rechtswissenschaften an vergleichbare Masterstudiengänge anzupassen. Damit hätten Jurastudentinnen und -studenten länger Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG. So möchte Nordrhein-Westfalen verhindern, dass der Studienerfolg von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft abhängt. Das Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück. Die derzeitige Festlegung auf neun Semester sei daher nicht ausreichend, durchschnittlich betrage die Studiendauer 11,3 Semester.

Die Fachausschüsse werden sich im Januar mit dem Gesetzesantrag befassen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, entscheidet das Plenum über die Frage, ob es den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

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Gesetzentwurf BR-Drs. 616/18

Kanzleiabwickler werden nach § 55 BRAO bestellt, wenn ein Rechtsanwalt verstorben oder seine Zulassung erloschen ist. Sie haben dann die Aufgabe, die schwebenden Angelegenheiten des ehemaligen Rechtsanwalts abzuwickeln.

Für die Tätigkeit von Abwicklern hält der Ausschuss Abwickler/Vertreter der BRAK erläuternde Hinweise bereit, die er nun aktualisiert hat. Überarbeitet wurde insbesondere der Teil, welcher das besondere elektronische Anwaltspostfach des ehemaligen Rechtsanwalts betrifft.

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Hinweise für den Abwickler; Stand: Dezember 2018

Masterstudiengang Anwaltsrecht

Mit dem Master of Laws (LL.M.) „Anwaltsrecht“ des Instituts für Juristische Weiterbildung der FernUniversität Hagen in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Hamm erwerben Sie zeitlich flexibel und berufsbegleitend im Fernstudium wertvolles Know-how für die anwaltliche Tätigkeit. Das aus Ihrer grundständigen juristischen Ausbildung bekannte materielle Rechtswissen wird dabei mit praxisorientiertem Anwaltswissen optimal verzahnt. Rechtswissenschaftliche Inhalte werden interdisziplinär vermittelt, und Sie können Ihr rechtsmethodisches anwaltliches Denkvermögen stärken.

Renommierte und erfahrene Anwältinnen und Anwälte sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verfassen die Studienmaterialien und betreuen Sie bei Ihrer Masterarbeit. Zudem unterliegen alle Lernmaterialien einer regelmäßigen Qualitätssicherung und Evaluation. Ein international anerkannter Titel und unser differenziertes Ausbildungskonzept schärfen Ihr Profil und bilden den Grundstein Ihrer erfolgreichen Anwaltskarriere.

Weitere Informationen:

https://www.fernuni-hagen.de/jur_weiterbildung/anwaltsrecht.shtml

 

Die Zahl niedergelassener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach den Vorschriften des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und nach § 206 BRAO ist im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen. Insgesamt sind nunmehr 990 Kolleginnen und Kollegen unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung in Deutschland niedergelassen. Angestiegen ist auch die Zahl der ausländischen Bewerber(innen), die aufgrund eines Studienabschlusses in Deutschland bzw. einer Eignungsprüfung die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland erhalten haben. Damit setzt sich ein seit Jahren zu verzeichnender Trend fort.

Der Kammervorstand hat eine überarbeitete Fassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Geldwäschegesetz beschlossen. Diese beruhen auf einem Musterentwurf der von der gemeinsamen Arbeitsgruppe der regionalen Rechtsanwaltskammern und der BRAK erarbeitet wurde. Diese Hinweise haben die Kammern nach § 51 VIII 1 GwG regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Anwendungsvoraussetzungen, Sorgfalts- und Meldepflichten und weitere Anforderungen nach dem GwG sind darin im Detail erläutert.

Im November 2018 erhalten mehrere Tausend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Einladung, sich an der Befragung zum Vergütungsbarometer 2018 des Soldan Instituts zu beteiligen. Das Vergütungsbarometer ermittelt die Vergütungspraxis der deutschen Anwaltschaft, insbesondere die Gepflogenheiten beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit Mandanten. Durch die Befragung einer großen Zahl von Berufsangehörigen erlaubt das Vergütungsbarometer sehr differenzierte Aussagen zu üblichen Stundensätzen, beliebten Vergütungsmodellen und den Methoden der Preisfindung in den verschiedenen Teilsegmenten des Anwaltsmarkts.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit Wirkung zum 1.11.2018 die Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Kau und Prof. Dr. Jens Schmittmann sowie Rechtsanwältin Gunhild Schäfer zu Beisitzern bzw. zur Beisitzerin im Senat für Anwaltssachen beim BGH berufen. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Kau und Schäfer gehörten dem Anwaltssenat bereits an, Schmittmann folgt auf Rechtsanwalt und Notar Dr. Max Braeuer, der aus dem Anwaltssenat ausscheidet.

Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat umsatzsteuerrechtliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte erarbeitet.

Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes, aus dem sich insbesondere Anforderungen für die zustellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten ergeben. Der Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben und die sich daraus ergebenen Konsequenzen für die anwaltliche Praxis aufzeigen.

Das Inhaltsverzeichnis gibt eine Übersicht über die angesprochenen Themen:

Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm, ist seit dem 14.9.2018 neuer Präsident der BRAK. Er tritt die Nachfolge von Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer an, der sein Amt aus gesundheitlichen Gründen ein Jahr vor Ende der regulären Amtsperiode zur Verfügung stellen musste. Zu den Themen, die für seine Amtszeit wichtig sind, äußerte sich Wessels anlässlich seines Amtsantritts unter anderem gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Legal Tribune Online.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, den Missbrauch des Abmahnungsrechts einzudämmen, ohne die Interessen seriöser Akteure unbillig zu behindern. Im Visier hat das Ministerium dabei insbesondere Abmahnungen wegen geringfügigen Verstößen gegenüber Kleinstunternehmen, die primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden.

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