In einer Sonderstudie zum Roland Rechtsreport 2019 hat das Institut für Demoskopie Allensbach in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Richterbund im Auftrag der Roland Rechtsschutzversicherung AG eine deutschlandweite Befragung von Richtern und Staatsanwälten u.a. zu ihren Einstellungen zum deutschen Justizsystem durchgeführt. Diese Studie wurde nunmehr zum zweiten Mal durchgeführt und ist Teil des Roland Rechtsreports, mit dem regelmäßig die öffentliche Meinung zum deutschen Rechtssystem und zu ausgewählten rechtspolitischen Schwerpunktthemen ermittelt wird.

Das Abwicklerlexikon der BRAK ist in aktualisierter Auflage erschienen. Das vom BRAK-Ausschuss Abwickler/Vertreter erarbeitete Lexikon enthält Erläuterungen zu zahlreichen Stichworten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Kanzleiabwicklers i.S.v. § 55 BRAO, etwa zu den Befugnissen und Berichtspflichten des Abwicklers, zum Umgang mit den Mitarbeitern der abzuwickelnden Kanzlei oder zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) des ehemaligen Rechtsanwalts.

Das Bundesfinanzministerium hat am 30.1.2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822/EU vom 25. Mai 2018 in die Ressortabstimmung gebracht. Bis Ende 2019 muss Deutschland nach der Richtlinie eine Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen einführen. Zusätzlich sieht der Referentenentwurf eine Anzeigepflicht auch für rein nationale Steuergestaltungen vor. Anzeigepflichtig sind nach der Richtlinie sog. Intermediäre, vor allem Rechtanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, in bestimmten Konstellationen auch die Mandanten selbst.

Die Regelstudienzeit für das Studium der Rechtswissenschaften soll künftig fünf Jahre (statt derzeit 4,5 Jahre) betragen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes betreffend die Studien- und Prüfungszeit im Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ hat das Land Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebracht.

Ziel ist es, die Studien- und Prüfungsdauer für Rechtswissenschaften an vergleichbare Masterstudiengänge anzupassen. Damit hätten Jurastudentinnen und -studenten länger Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG. So möchte Nordrhein-Westfalen verhindern, dass der Studienerfolg von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft abhängt. Das Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück. Die derzeitige Festlegung auf neun Semester sei daher nicht ausreichend, durchschnittlich betrage die Studiendauer 11,3 Semester.

Die Fachausschüsse werden sich im Januar mit dem Gesetzesantrag befassen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, entscheidet das Plenum über die Frage, ob es den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Weiterführender Link:

Gesetzentwurf BR-Drs. 616/18

Seite 34 von 58