Die Bereitschaft der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Verfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen, ist im Jahr 2018 weiter gestiegen, auf ca. 89 %. Das ist eines der zentralen Ergebnisse des Ende Januar vorgelegten Tätigkeitsberichts der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft für das Jahr 2018.
Der Tätigkeitsbericht 2018 enthält statistische Angaben zu den bei der Schlichtungsstelle geführten Verfahren, zeigt typische Fallkonstellationen, gibt Empfehlungen zur Vermeidung derartiger Streitigkeiten und enthält beispielhaft einige anonymisierte Schlichtungsfälle.
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine unabhängige Stelle, die bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtet wurde. Sie kann bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro angerufen werden. Sie ist als Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes anerkannt.
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