Das Bundesfinanzministerium hat am 30.1.2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822/EU vom 25. Mai 2018 in die Ressortabstimmung gebracht. Bis Ende 2019 muss Deutschland nach der Richtlinie eine Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen einführen. Zusätzlich sieht der Referentenentwurf eine Anzeigepflicht auch für rein nationale Steuergestaltungen vor. Anzeigepflichtig sind nach der Richtlinie sog. Intermediäre, vor allem Rechtanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, in bestimmten Konstellationen auch die Mandanten selbst.

Die BRAK tritt der Einführung einer Anzeigepflicht für rein nationale Steuergestaltungen entschieden entgegen. Die Umsetzung der Richtlinie muss ohne jegliche Erweiterung erfolgen. Eine Anzeigepflicht hält die BRAK insgesamt für problematisch: „Die absolute Vertraulichkeit mandatsbezogener Kommunikation muss geschützt werden! Das Persönlichkeitsrecht der Mandanten und die Institution einer freien und unabhängigen Anwaltschaft dürfen nicht durch Meldepflichten ausgehöhlt werden. Wir lehnen eine Anzeigepflicht – für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gleichermaßen wie für Mandantinnen und Mandanten – daher nachdrücklich ab“, resümiert BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels.

 

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BRAK-Presseerklärung Nr. 2 v. 1.2.2019