Die Praxis von Verständigungen in Strafverfahren wird derzeit im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz evaluiert. Anlass dafür gab ein grundlegendes Urteil des BVerfG zu „Deals“ aus dem Jahr 2013; darin hatte das Gericht dem Gesetzgeber aufgegeben, die weitere Entwicklung der Verständigungspraxis sorgfältig im Auge zu behalten.
Die Universitäten Tübingen, Düsseldorf und Frankfurt a.M. (Prof. Dr. Jörg Kinzig, Prof. Dr. Karsten Altenhain, Prof. Dr. Matthias Jahn) führen gemeinsam das Forschungsprojekt „Verständigung in Strafverfahren“ zur Evaluation durch. Wichtiger Bestandteil des Projekts ist eine bundesweite Onlinebefragung justizieller Akteure über die derzeitige Verständigungspraxis. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts, die im Frühjahr 2020 vorliegen sollen, werden auch für die Anwaltschaft von großer Bedeutung sein.
Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger sind aufgerufen, ihre Sicht in die Evaluation einzubringen.
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