Die vom Land Nordrhein-Westfalen initiierte Anpassung der Regelstudienzeit für das rechtswissenschaftliche Studium – auf zehn statt bisher neun Semester – ist im Gesetzgebungsverfahren einen Schritt weiter: Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung vom 15.2.2019, den Gesetzentwurf über die Bundesregierung in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Mit dem Vorhaben sollen die Studien- und Prüfungsdauer für Rechtswissenschaften an vergleichbare Masterstudiengänge angepasst werden. Damit hätten Jurastudentinnen und -studenten länger Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG-Gesetz. Damit soll verhindert werden, dass der Studienerfolg von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft der Betroffenen abhängt.
Der Bundestag hat nunmehr darüber zu entscheiden, ob er den Vorschlag der Länderkammer aufgreifen will; diese Entscheidung ist nicht an feste Fristen gebunden.
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