Das Abwicklerlexikon der BRAK ist in aktualisierter Auflage erschienen. Das vom BRAK-Ausschuss Abwickler/Vertreter erarbeitete Lexikon enthält Erläuterungen zu zahlreichen Stichworten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Kanzleiabwicklers i.S.v. § 55 BRAO, etwa zu den Befugnissen und Berichtspflichten des Abwicklers, zum Umgang mit den Mitarbeitern der abzuwickelnden Kanzlei oder zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) des ehemaligen Rechtsanwalts.
Mit der Neuauflage wurde das Lexikon an den aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst.
Kanzleiabwickler werden nach § 55 BRAO bestellt, wenn ein Rechtsanwalt verstorben oder seine Zulassung erloschen ist. Sie haben dann die Aufgabe, die schwebenden Angelegenheiten des ehemaligen Rechtsanwalts abzuwickeln.
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