Das Berufsrecht der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) und der Patentanwaltsordnung (PAO) soll umfassend neu geregelt werden. Ziel ist es, der Anwaltschaft und den Steuerberatern gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren, weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern. Die Berufsausübungsgesellschaft soll als zentrale Organisationsform anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Handelns anerkannt werden und künftig – neben den einzelnen Berufsträgern – auch Anknüpfungspunkt der berufsrechtlichen Regulierung sein.
Darüber hinaus modernisiert der Gesetzentwurf das materielle Berufsrecht. Insbesondere wird das Verbot der Interessenkonflikte zukünftig auch im Hinblick auf Sozietätssachverhalte in der BRAO, der PAO und dem StBerG unmittelbar geregelt. Außerdem sind Änderungen in Bereichen vorgesehen, in denen die Berufsordnungen nach Auffassung des BMJV an die rechtlichen oder tatsächlichen Entwicklungen angepasst werden müssen. Unter anderem sollen sämtliche Berufsausübungsgesellschaften in die von den Kammern geführten elektronischen Verzeichnisse aufgenommen werden und auch Berufsausübungsgesellschaften sollen auf Antrag für sich ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) erhalten, was bisher nur für einzelne Berufsträger gesetzlich vorgesehen ist.
Die BRAK wird sich im Detail mit den vorgeschlagenen Regelungen auseinandersetzen, die zum Teil auch ihre Forderungen berücksichtigen.
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