Zu dem im Juni vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften haben die Rechtsanwaltskammern und die BRAK Stellung genommen. Neben grundlegenden Änderungen im notariellen Berufsrecht enthält der Entwurf auch zahlreiche Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts, insbesondere für die regionalen Rechtsanwaltskammern. Dazu zählen etwa Regelungen zur Versagung bzw. zum Widerruf der Zulassung, die Abschaffung der aus Sicht des BMJV überflüssig gewordenen Anzeigepflicht von Vertreterbestellungen sowie Regelungen, welche die Tätigkeit der Kammervorstände und der Kammergeschäftsstellen betreffen.
Die BRAK begrüßt in ihrer Stellungnahme insbesondere die geplanten Möglichkeiten, den juristischen Vorbereitungsdienst als Teilzeitreferendariat zu absolvieren und die juristischen Staatsprüfungen elektronisch durchzuführen.
Differenziert sieht sie die Änderungen, welche Anwaltsnotare betreffen; aus ihrer Sicht hat sich v.a. die dreijährige örtliche Wartezeit im Amtsgerichtsbezirk vor einer Bestellung als Anwaltsnotar bewährt. Sie begrüßt ferner die Klarstellung zu den Gründen, die eine Zulassung zur Anwaltschaft ausschließen. Die BRAK und die regionalen Rechtsanwaltskammern äußern jedoch Bedenken hinsichtlich der geplanten Änderungen bei der Aussetzung des Zulassungsverfahrens. Hier sei nicht eindeutig geregelt, wie tiefgreifend die Prüfung der Kammern erfolgen müsse, damit diese davon ausgehen können, dass eine Verurteilung zu erwarten ist. Auch zu weiteren Einzelregelungen – etwa Führen der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“, Entschlackung des Verfahrens bei Vertreterbestellung, Führen von Mitgliederakten durch die Kammern, Durchführung von Kammerversammlungen, etc. – äußert die BRAK sich differenziert.
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