Die BRAK kritisiert weite Teile des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Anfang November vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt nachdrücklich. Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Rechtsdienstleistungsmarkt begrüßt die BRAK, dass der Gesetzgeber das Thema Legal Tech und Inkasso angeht und eine stärkere Regulierung sowie erweiterte Informationspflichten vorsieht. Legal Tech darf es nach Ansicht der BRAK aber nicht ohne anwaltliche Beteiligung geben. Sie lehnt daher den Ansatz des Gesetzentwurfs, einen sich unterhalb der Anwaltschaft etablierenden Rechtsdienstleistungsmarkt zu fördern, entschieden ab. Der Entwurf fördere nicht den Verbraucherschutz, sondern gefährde ihn und drohe, die Kernwerte der Anwaltschaft und rechtsstaatliche Prinzipien auszuhöhlen.
Die BRAK lehnt insbesondere die vorgesehenen Regelungen zum Erfolgshonorar und zur Prozessfinanzierung nachdrücklich ab. Diese gefährden die Unabhängigkeit der Anwaltschaft, fördern Interessenkonflikte und untergraben das System der Kostenerstattung und der Prozess- und Beratungskostenhilfe. Das Ziel des Verbraucherschutzes verfehle der Entwurf auch deshalb, weil die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher mit Legal Tech-Inkasso tatsächlich teurer werde; denn sie erhalten berechtigte Forderungen nie zu 100 %, sondern müssen in der Regel 30 % als Honorar zahlen.
Deutlich macht die BRAK in ihrer Stellungnahme, dass sie sich weder gegen Legal Tech noch gegen Inkassodienstleistungen wendet. Legal Tech sei im Gegenteil nicht mehr aus dem Anwaltsmarkt wegzudenken und werde von der Anwaltschaft genutzt – und genau dort gehöre es auch hin.
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