Mitteilungspflicht für Steuergestaltungsmodelle in Kraft getreten
Zum 1.1.2020 ist das „Mitteilungspflicht-Umsetzungsgesetz“ in Kraft getreten. Es statuiert – scharf kritisiert von den Dachorganisationen der rechts- und steuerberatenden Berufe – eine Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht: Manche Umstände müssen vom sog. Intermediär (u.a. Rechtsanwältin/Rechtsanwalt) gemeldet werden; teils muss der Steuerpflichtige selbst melden.