Die Zahl niedergelassener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach den Vorschriften des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und nach § 206 BRAO ist im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen. Insgesamt sind nunmehr 990 Kolleginnen und Kollegen unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung in Deutschland niedergelassen. Angestiegen ist auch die Zahl der ausländischen Bewerber(innen), die aufgrund eines Studienabschlusses in Deutschland bzw. einer Eignungsprüfung die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland erhalten haben. Damit setzt sich ein seit Jahren zu verzeichnender Trend fort.

Der Kammervorstand hat eine überarbeitete Fassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Geldwäschegesetz beschlossen. Diese beruhen auf einem Musterentwurf der von der gemeinsamen Arbeitsgruppe der regionalen Rechtsanwaltskammern und der BRAK erarbeitet wurde. Diese Hinweise haben die Kammern nach § 51 VIII 1 GwG regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Anwendungsvoraussetzungen, Sorgfalts- und Meldepflichten und weitere Anforderungen nach dem GwG sind darin im Detail erläutert.

Im November 2018 erhalten mehrere Tausend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Einladung, sich an der Befragung zum Vergütungsbarometer 2018 des Soldan Instituts zu beteiligen. Das Vergütungsbarometer ermittelt die Vergütungspraxis der deutschen Anwaltschaft, insbesondere die Gepflogenheiten beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit Mandanten. Durch die Befragung einer großen Zahl von Berufsangehörigen erlaubt das Vergütungsbarometer sehr differenzierte Aussagen zu üblichen Stundensätzen, beliebten Vergütungsmodellen und den Methoden der Preisfindung in den verschiedenen Teilsegmenten des Anwaltsmarkts.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit Wirkung zum 1.11.2018 die Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Kau und Prof. Dr. Jens Schmittmann sowie Rechtsanwältin Gunhild Schäfer zu Beisitzern bzw. zur Beisitzerin im Senat für Anwaltssachen beim BGH berufen. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Kau und Schäfer gehörten dem Anwaltssenat bereits an, Schmittmann folgt auf Rechtsanwalt und Notar Dr. Max Braeuer, der aus dem Anwaltssenat ausscheidet.

Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat umsatzsteuerrechtliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte erarbeitet.

Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes, aus dem sich insbesondere Anforderungen für die zustellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten ergeben. Der Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben und die sich daraus ergebenen Konsequenzen für die anwaltliche Praxis aufzeigen.

Das Inhaltsverzeichnis gibt eine Übersicht über die angesprochenen Themen:

Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm, ist seit dem 14.9.2018 neuer Präsident der BRAK. Er tritt die Nachfolge von Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer an, der sein Amt aus gesundheitlichen Gründen ein Jahr vor Ende der regulären Amtsperiode zur Verfügung stellen musste. Zu den Themen, die für seine Amtszeit wichtig sind, äußerte sich Wessels anlässlich seines Amtsantritts unter anderem gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Legal Tribune Online.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, den Missbrauch des Abmahnungsrechts einzudämmen, ohne die Interessen seriöser Akteure unbillig zu behindern. Im Visier hat das Ministerium dabei insbesondere Abmahnungen wegen geringfügigen Verstößen gegenüber Kleinstunternehmen, die primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden.

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg führt derzeit eine Studie zur sozialen Sicherung bei Rechtsanwältinnen und Rechtanwälten durch. Erhoben werden soll damit die Vorsorgestruktur in der Anwaltschaft, auch mit Blick darauf, etwaige strukturelle Versorgungslücken aufdecken zu können. Auftraggeber der Studie ist der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. Vor zehn Jahren wurde eine solche Studie schon einmal erstellt; nun soll die seitherige Entwicklung beleuchtet werden

Die Informationsblätter für Rechtsanwälte zur alternativen Verbraucherstreitbeilegung, insbesondere zu den geltenden Hinweispflichten nach dem VSBG und zur ODR-Verordnung sowie eine entsprechende Kurzinformation wurden u.a. mit Blick auf die neue Adresse der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie das Urteil des BGH zum Fernabsatzrecht bei Anwaltsverträgen (Anwaltsvertrag als widerruflicher Fernabsatzvertrag, BGH, Urteil vom 23.11.2017 – IX ZR 204/16) überarbeitet. Die Informationen sind auf der Internetseite der BRAK eingestellt.

Der Bundesverband Freier Berufe e.V. (BFB) hat Zahlen zu neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im ersten Halbjahr 2018 veröffentlicht. Im Erhebungszeitraum wurden von den Kammern 25.766 neue Ausbildungsverträge registriert. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1.511 Verträge bzw. 6,2 %.

Das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage tritt wie geplant am 1.11.2018 in Kraft. Der Bundesrat hat hierzu in seiner Sitzung am 6.7.2018 den Weg freigemacht. Das Gesetz wurde am 17.7.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Vorangegangen war ein äußerst zügiges Gesetzgebungsverfahren: Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf erst Anfang Mai vorgelegt. Mit der Einführung dieser schon lang diskutierten neuen Klageart soll Verbrauchern eine kostengünstige Rechtsdurchsetzung ermöglicht werden, die gleichartige Schäden erlitten haben. Hintergrund für die große Eile war, dass die Ansprüche der von der VW-Abgas-Affäre Betroffenen mit Ablauf dieses Jahres verjähren; auch sie sollen aber nach dem Willen des Gesetzgebers von dem neuen Klagerecht für Verbraucherschutzverbände profitieren.

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