Längenzuschlag; Pauschgebühr
OLG Hamm, Beschl. v. 28.02.2006 – 2 (s) Sbd. IX 1 und 14/06 Fundstelle: AGS 2006, S. 282 ff. Bei der Feststellung der für die Gewährung einer so genannten Zuschlagsgebühr für den Pflichtverteidiger maßgeblichen Zeitdauer des Hauptverhandlungstermins sind (Hauptverhandlungs-)Pausen nicht zu berücksichtigen.
Zuschlagsgebühr; Berücksichtigung von Pausen
OLG Koblenz, Beschl. v. 16.02.2006 – 1 Ws 61/06 Fundstelle: AGS 2006, S. 285 f. Bei der Feststellung der für die Zuschlagsgebühr maßgeblichen Verhandlungsdauer werden Pausen i. d. R. nicht abgezogen.
Revision; Verfahrensgebühr
OLG Hamm, Beschl. v. 20.01.2006 – 4 Ws 221/05 Fundstelle: AGS 2006, S. 547 f. Der bereits in der ersten Instanz tätige Verteidiger erhält für die Einlegung der Revision und die dieser Handlung vorausgegangenen Beratungen mit dem Angeklagten keine selbständige Gebühr nach Nr. 4130 VV. Der Verteidiger muss also für das Entstehen der fraglichen Gebühr eine darüber hinausgehende Tätigkeit entwickeln, wie z. B. das Fertigen der Revisionsbegründung.
Keine Festsetzung einer außergerichtlich entstandenen Terminsgebühr
OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.01.2006 – 8 W 14/06 (nicht rechtskräftig) Fundstelle: NJW 2006, S. 2196 Eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG gemäß Alternative 3 der Vorbemerkung 3 III – Vertretung in einer auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Mitwirkung des Gerichts – kann nicht Gegenstand der Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO sein (vgl. Senat, NJW-RR 2006, 932 = JurBüro 2006, 135 = OLG Report 2006, 1224).
Arbeitslosengeld als Einkommen
OLG Hamm, Beschl. v. 13.01.2006 – 11 WF 317/05 Fundstelle: RVGreport 2006, S. 239 Sowohl Arbeitslosengeld I als auch Arbeitslosengeld II ist als Einkommen gem. § 48 Abs. 3 S. 1 GKG anzusehen und daher bei der Streitwertberechnung einer Ehesache als Nettoeinkommen zu berücksichtigen.1