Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen
BGH, Urt. v. 31.10.2006 – VI ZR 261/05
Fundstelle: RVGreport 2007, S. 21 ff.
1.
Es ist nicht unbillig, wenn ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall eine Geschäftsgebühr von 1,3 bestimmt.
2.
Zur Frage, wann eine Geschäftsgebühr von 1,3 unbillig sein kann.