Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden
LAG Köln, Beschl. v. 20.02.2006 – 2 Ta 468/05 Fundstelle RVGreport 2006, S. 397 f. Der Streitwert im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren um die Weiterbeschäftigungspflicht eines Auszubildenden nach § 78 a BetrVG bestimmt sich nach zwei Bruttomonatsvergütungen.
Einigungsgebühr im Kündigungsschutzprozess
LAG Berlin, Beschl. v. 08.06.2005 – 17 Ta (Kost) 6023/05 Fundstelle: RVGreport 2005, S. 305 Die im Kündigungsschutzprozess getroffene Vereinbarung der Parteien über die „Rücknahme“ der Kündigung und Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dergestalt, als sei die Kündigung nicht ausgesprochen worden, löst bei den hieran mitwirkenden Prozessbevollmächtigten die Einigungsgebühr aus.³