VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3100; ZPO §§ 103 ff
Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren
OLG Hamm, Beschl. v. 27.09.2007 – 23 W 182/07
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 30 f.
Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach RVG-VV Nr. 2300 auf die Verfahrensgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV kommt nur in Betracht, wenn diese im Hauptverfahren tituliert oder der Anrechnungsaufwand im Festsetzungsverfahren unstreitig ist.²
2 Leistatz des Gerichts
RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300; ZPO §§ 103 ff.
Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.09.2007 – 13 W 83/07 Fundstelle: RVGreport 2007, S. 432 f.
Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach RVG-VV Nr. 2300 auf die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV kommt nur in Betracht, wenn diese im Hauptverfahren tituliert oder der Anrechnungseinwand im Festsetzungsverfahren unstreitig ist.³
3 Leitsatz des Gerichts