Mit Folgeregelungen zur „großen BRAO-Reform“ befasste sich die Satzungsversammlung in ihrer Sitzung am 6.12.2021. Kontrovers diskutiert wurde ein Konzept zum Verbot der Interessenkollision in § 3 BORA. Auf der Agenda standen zudem Themen wie die allgemeine Fortbildungspflicht, die neue Pflicht, Berufsrechtskenntnisse zu erwerben, und Fragen des Fachanwaltsrechts. Die Beschlüsse werden nunmehr durch das Bundesjustizministerium geprüft.

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