RVG § 45 Abs. 1, 46 Abs. 1, 55 Abs. 5; RVG VV Nr. 7008; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3

Anspruch des PKH-Anwalts auf Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Mandanten

OLG München, Beschluss vom 11.08.2016 - 11 W 1281/16

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 456 ff.

 

 

Dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach den §§ 44 ff. RVG auch dann ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Festsetzung der Umsatzsteuer zu, wenn die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

 

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt.; ZPO §§ 91 a, 278 Abs. 6

Terminsgebühr bei schriftlichem Vergleich

OLG Köln, Beschluss v. 06.04.2016 - 17 W 67/16

Fundstelle: AGS 2016, S. 391 ff.

 

 

Schließen die Parteien während des Rechtsstreits außergerichtlich einen schriftlichen Vergleich, löst dies bereits eine Terminsgebühr aus. Ein gerichtlich protokollierter oder nach
§ 278 Abs. 6 ZPO festgestellter Vergleich ist nicht erforderlich.

 

 

Leitsatz des Schriftleitung der AGS

 

BGB § 164

Eltern als Auftraggeber für Schadensersatzansprüche des minderjährigen Kindes#

OLG Schleswig, Urteil vom 03.05.2016 - 11 U 123/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 381 f.

 

1.    Beauftragen Eltern einen Rechtsanwalt, Schadensersatzansprüche ihres minderjährigen Kindes F geltend zu machen (hier Arzthaftungsansprüche wegen Behandlungsfehlers anlässlich der Geburt), so sind die Eltern Auftraggeber und damit Vergütungsschuldner, sofern nichts Anderweitiges vereinbart worden ist.

 

2.    Dabei ist unerheblich, ob der Anwalt die Ansprüche im Namen des Kindes geltend macht und im Namen des Kindes (gesetzlich vertreten durch die Eltern) einen Vergleich schließt.

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG VV Nr. 4301 Nr. 4; StPO § 68 b

Vergütung des Zeugenbeistands

OLG Köln, Beschluss vom 03.05.2016 - 2 Ws 138/16

Fundstelle: AGS 2016, S. 397 f.

 

 

 

Der vom Gericht bestellte Zeugenbeistand erhält lediglich die Gebühr nach Nr. 4301 Nr. 4 VV.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

FamGKG KV Nr. 2000 Nr. 1 b; FamGKG § 23 Abs. 1 S. 2

Gerichtliche Dokumentenpauschale für Telefaxausdrucke

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.05.2016 - 13 UF 369/15

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 77 f.

 

 

 

1.    Hat der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin dem Familiengericht Schriftsätze nebst deren erforderlichen Abschriften lediglich per Telefax eingereicht, fällt für den Ausdruck des Telefaxes durch das Gericht für die Mehrfertigungen der Abschriften die Dokumentenpauschale nach Nr. 2000 Nr. 1b FamGKG KV an.

 

2.    Durch den Ausdruck des Originalschriftsatzes wird die Dokumentenpauschale hingegen nicht ausgelöst.

 

3.    Kostenschuldner ist der das Telefax einreichende Verfahrensbevollmächtigte. Indem der Rechtsanwalt dem Familiengericht auch die Abschriften per Telefax übermittelt und damit auch deren Ausdruck am Telefaxgerät des Gerichts veranlasst, liegt ein jedenfalls konkludenter Antrag auf Erstellung dieser kostenpflichtigen Ausdrucke durch das Gericht vor.

 

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1

Erstattungsfähigkeit der durch einen Antragszurückweisungsantrag entstandenen Verfahrensgebühr bei Unkenntnis der zwischenzeitlichen Antragsrücknahme

OLG München, Beschluss v 30.08.2016 - 11 WF 733/16

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 425 ff.

 

 

Nimmt eine mit einer Klage oder einem Rechtsmittel überzogene Partei anwaltliche Hilfe in Anspruch, sind die hierdurch ausgelösten Kosten auch dann erstattungsfähig, wenn der Kläger/Rechtsmittelführer seine Anträge zwischenzeitlich zurückgenommen hat; dies gilt nur dann nicht, wenn die anwaltliche Hilfe suchende Partei oder ihr Vertreter von der Rücknahme weiß oder schuldhaft nicht weiß.

 

Leitsatz des Gerichts

 

ZPO § 114

Prozesskostenhilfe für Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Pkw

OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016 - 7 W 26/16

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 396 f.

 

 

Der Abgasskandal, von dem unzählige Fahrzeuge betroffen sind, wirft diverse schwierige Tatsachen- und Rechtsfragen auf, die bislang in der Rechtsprechung nicht geklärt sind. Für einen derartigen Fall gilt, dass es verfassungsrechtlich unzulässig ist, schwierige und nicht geklärte Rechtsfragen in PKH-Verfahren durchzuentscheiden. Diese Fragen müssen vielmehr einer Klärung im Hauptsacheverfahren zugeführt werden.

 

Leitsatz des Gerichts

 

GKG § 40; BGB §§ 346 ff.

Streitwert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Darlehensvertrags nach Widerruf

KG, Beschluss vom 04.05.2016 - 26 W 18/16

Fundstelle: AGS 2016, S. 335

 

 

Der Streitwert einer Klage, die auf Feststellung der widerrufsbedingten Beendigung eines Darlehensvertrags gerichtet ist, verändert sich nicht dadurch, dass der Darlehensnehmer im Laufe des Rechtsstreits weiterhin Darlehensraten zahlt.

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

GKG § 48 Abs. 1; ZPO § 3; BGB § 564 a

Streitwert eines Antrags auf Zahlung zukünftiger Nutzungsentschädigung

OLG Hamburg, Beschluss vom 12.04.2016 - 8 W 62/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 335 f.

 

 

Der Streitwert eines Antrags auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung des Mietobjekts bestimmt sich gem. § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO auf das 12-fache der künftigen monatlichen Nutzungsentschädigung.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG §§ 55 Abs. 5, 58 Abs. 2

Unterlassene Mitteilung von Mandantenzahlungen

OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2016 - 6 WF 46/14

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 342  ff.

 

 

Der (eklatante) Verstoß des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die ihm nach §§ 55 Abs. 5 Satz 2 und 4 RVG obliegende Verpflichtung, empfangene Mandantenzahlungen mitzuteilen, führt nicht zwingend zu einem Wegfall oder einer Kürzung der aus der Staatskasse festzusetzenden Vergütung.

 

Leitsatz des Gerichts

 

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