BRAO §§ 46, 46 a
Zulassung zur Syndikusrechtsanwältin auch ohne Alleinvertretungsbefugnis
BGH, Urteil vorn 14.1.2019 - AnwZ (Brfg) 25/18 Fundstelle: NJW 16/2019, S. 1147

 

  1. Die nach § 46 III Nr. 4 BRAO erforderliche Befugnis, nach außen verantwortlich

    aufzutreten, setzt nicht voraus, dass die Syndikusrechtsanwältin im Rahmen ihrer

    anwaltlichen Tätigkeit für den Arbeitgeber alleinvertretungsbefugt ist.

 

  1. Für die Annahme, dass die Tätigkeit durch die Merkmale des § 46 III Nr. 1-4 BRAO

    geprägt ist, genügt die Einschätzung, dass die anwaltliche Tätigkeit "mindestens 60 %,

    zeitweise eher 70%" ausmacht.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

 

 

VVG aF § 150 I; VVG § 101 I; BRAO § 43a IV; BGB §§ 134, 817 S. 2
Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen
BGH, Urteil vom 10.1.2019 - IX ZR 89/18 Fundstelle: NJW 13/2019, S. 927

 

  1. Ob ein Rechtsanwalt einen haftpflichtigen Versicherten in dessen Auftrag oder im Auftrag

    des Haftpflichtversicherers vertritt, hängt von den Umständen des Falls ab. Allein die      

    Befugnis und die Verpflichtung des Versicherers, dem Versicherten durch Bestellung eines      

    Rechtsanwalts Rechtsschutz zu gewähren, macht ihn nicht zum Vertragspartner des    

    Rechtsanwalts.

 

  1. Ein Rechtsanwalt verstößt mit der Vertretung mehrerer Gesamtschuldner gegen das Verbot

    der Vertretung widerstreitender Interessen, wenn das Mandat nicht auf die Abwehr des

    Anspruchs im gemeinsamen Interesse der Gesamtschuldner beschränkt ist und nach den

    konkreten Umständen des Falls ein Interessenkonflikt tatsächlich auftritt.

 

  1. Ein Rechtsanwalt vertritt in der Regel widerstreitende Interessen, wenn er in dem zwischen

    dem Bauherrn und dem Bauunternehmer wegen eines Schadensfalls geführten

    selbstständigen Beweisverfahren das unbeschränkte Mandat zur Vertretung mehrerer als

     Streithelfer beigetretener Sonderfachleute übernimmt, die teils mit der Planung, teils mit

    der Bauüberwachung beauftragt wurden.

 

  1. Ist ein Anwaltsvertrag nichtig, weil der Rechtsanwalt mit dem Abschluss des Vertrags

    gegen das Verbot verstößt, widerstreitende Interessen zu vertreten, ist ein

    Bereicherungsanspruch für Leistungen des Rechtsanwalts ausgeschlossen, wenn der

    Anwalt vorsätzlich gegen das Verbot verstoßen oder sich der Einsicht in das

    Verbotswidrige seines Handelns leichtfertig verschlossen hat (im Anschluss an BGH, NJW

    2011,373 = NZG 2010, 1390).

 

Leitsazt der Redaktion der NJW

 

 

 

BGB §§ 280 I, 311 II; RVG § 3a; BRAO §§ 48, 49; StPO § 140 I
Hinweispflicht bei Honorarvereinbarung eines Pflichtverteidigers
BGH, Urteil vom 13.12.2018 - IX ZR 216/17
Fundstelle: NJW 10/2019, S. 676

Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Anwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss der Honorarvereinbarung zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist.

Leitsatz der Redaktion der NJW

§ 14 b Nr. 5 FAO

Reine Inkassotätigkeit kein Fall im Sinne der Fachanwaltsordnung

BGH, Beschluss vom 14.11 .2018 - AnwZ (Brfg) 29/18 = BeckRS 2018, 30984

Fundstelle: NJW-Spez. 3/2019, S. 94 ff.

 

 

Mahnt ein Anwalt eine nicht bezahlte ärztliche Rechnung an, betreibt er anschließend das Mahnverfahren und aus dem mangels Widerspruch erwirkten Vollstreckungsbescheid im Fall der Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung, stellt diese Tätigkeit nicht automatisch einen medizinrechtlichen Fall dar.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

§§ 1908 i I, 1805 S. 1, 1806 2. HS BGB, 4 II 2, 5 BORA

Pflichtwidrige Handlung eines anwaltlichen Betreuers

BGH, Beschluss vom 31.10.2018- XII ZB 300/18 = BeckRS 2018, 30147

Fundstelle: NJW-Spez. 1/2019, S. 30

 

 

Ein Anwalt, der als Betreuer bestellt worden ist, handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten auf einem Sammelanderkonto verwaltet.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BRAO §§ 7 Nr. 8, 46 Nr. 2 Abs. 5, RDG § 8 Abs. 1 Nr. 2

Zulassung als Syndikusrechtsanwältin im öffentlichen Dienst

BGH, Urteil vom 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 68/17

Fundstelle: NJW 51/2018, S. 3712

 

1.   Der Zulassungsbescheid zur Syndikusrechtsanwaltschaft muss das Arbeitsverhältnis und die von ihm umfassten Tätigkeiten so genau bezeichnen, dass nachträgliche Veränderungen, die einen Antrag auf Erweiterung der Zulassung oder einen Widerruf der Zulassung erfordern, zu erkennen sind. Dies ist durch eine Bezugnahme auf eingereichte und dem Bescheid angesiegelte Unterlagen möglich.

 

2.  Eine nicht hoheitlich tätige Angestellte bei der Stadt kann die Voraussetzungen für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin erfüllen; insbesondere kann sie nicht gegenüber potenziellen Mandanten den Eindruck erwecken, sie könne wegen ihrer Staatsnähe mehr für sie erreichen als andere Anwälte.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

§§ 7 Nr. 8, 46 a I 1 Nr. 2, 46 III Nr. 1-4 BRAO

Der Syndikusrechtsanwalt im öffentlichen Dienst

BGH, Urteil vom 15.10.2018- AnwZ (Brfg) 20/18 = BeckRS 2018, 27939

Fundstelle: NJW-Spez. 24/2018, S. 767

 

Auch für ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst ist die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt im Grundsatz möglich.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 § 46 Abs. 2 S. 1, Abs. 5 BRAO
Externer Datenschutzbeauftragter und Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

BGH, Urteil vom 2.7.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

Fundstelle: NJW-Spez. 19/2018, S. 606

 

Es ist nicht verfassungswidrig, dass ein als externer Datenschutzbeauftragter bei Kunden seines Arbeitgebers eingesetzter Unternehmensjurist nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden kann.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

§ 23 BORA

Abrechnungspflicht des Anwalts gegenüber Insolvenzverwalter

BGH, Beschluss vom 18.6.2018 - AnwZ (Brfg) 61/17

Fundstelle: NJW-Spez. 19/2018, S. 606 ff.

 

Ein Anwalt ist zur Rechenschaftslegung über erhaltene Vorschüsse verpflichtet. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mandanten geht das Recht,

diesen Anspruch geltend zu machen, auf den Insolvenzverwalter über.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

BRAO § 43 b

Verbot der Werbung um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall

BGH, Urteil vom 02.07.2018 – AnwZ (Brfg) 24/17

Fundstelle: bislang nicht veröffentlicht

 

Ein Werbeverbot zum Schutz potentieller Mandanten kommt nur dann in Betracht, wenn eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit durch Belästigung, Nötigung und Überrumpelung zu besorgen ist, sich der Verbotsgrund mithin aus dem Inhalt oder aus dem verwendeten Mittel der Werbung ergibt.

 

Leitsatz des Verfassers des KammerReports

 

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