§ 46 Abs. 3 Nr. 4 BRAO
Vier-Augen-Prinzip genügt für nach außen verantwortlichen Auftritt
AnwGH Bayern, Urteil vom 13.3.2019 - BayAGH I – 1 - 17/18 = BeckRS 2019, 3537 Fundstelle: NJW-Spez. 7/2019, S. 223

Für die nach § 46 III Nr. 4 BRAO erforderliche Befugnis des Syndikusrechtsanwalts, nach außen verantwortlich aufzutreten, reicht ein Vier-Augen-Prinzip oder eine Gesamtvertretung mit zweiter Unterschrift zusammen mit dem Sachbearbeiter aus.

 

Leitsatz der Schriftleigung der NJW-Spezial

§ 46 Abs. 3 Nr. 1 BRAO
Prüfung von Rechtsfragen durch Syndikusrechtsanwalt
AnwGH München, Urteil vom 7.2.2019 - BayAGH I -1 - 27/18 = BeckRS 2019, 1343
Fundstelle: NJW-Spez. 9/2019, S. 287

Eine Prüfung von Rechtsfragen im Sinne des § 46 III  Nr. 1 BRAO liegt auch dann vor, wenn es sich hierbei um einfache Rechtsfragen handelt.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

§ 15 FAO

Keine doppelte Anrechnung einer Fachanwaltsfortbildung möglich

AnwGH Celle, Urteil vom 12.11.2018 - AGH 13/18 (1112/12) = BeckRS 2018, 37408

Fundstelle: NJW 4/2019, S. 127

 

Ein Fortbildungsnachweis, der grundsätzlich für zwei Fachgebiete geeignet wäre, kann nicht gleichzeitig auf die Fortbildungspflicht für zwei bestehende Fachanwaltsbezeichnungen

angerechnet werden.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

§§ 59 e II Nr. 1, 59 f I BRAO

Verfassungswidrige Mehrheitserfordernisse bei Rechtsanwalts-GmbH?

AnwGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2018 - AGH 13/201811 = BeckRS 2018, 3275

Fundstelle: NJW-Spez. 3/2019, S. 95 
 

Dem BVerfG ist die Frage vorgelegt worden, ob § 59 e II 1 und § 59 f I BRAO mit Art. 12 GG vereinbar sind, soweit sie der Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft mit beschränkter Haftung von Anwälten und Steuerberatern als Rechtsanwaltsgesellschaft entgegenstehen, wenn nicht die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte sowie die

verantwortliche Führung der Gesellschaft und die Mehrheit der Geschäftsführer den Anwälten überlassen sind.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

§ 46 II bis V BRAO

Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: 75 Prozent anwaltliche Tätigkeit

AnwGH Berlin, Urteil vom 15.8.2018 - II AGH 3/17 = BeckRS 2018, 26319

Fundstelle: NJW-Spez. 23/2018, S. 734 ff.

 

 

 

Von einer qualitativ und quantitativ eindeutig prägenden Leistung kann bei einem Syndikusrechtsanwalt erst dann ausgegangen werden, wenn mindestens 75 % seiner regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit auf anwaltliche Tätigkeiten entfallen.

 

Leitsatz des Antors der NJW-Spezial

 

§ 23 BORA

Abrechnung über Gebührenvorschuss - Ne bis in idem

AnwGH Celle, Beschluss vom 14.8.2018 - AGH 2/18 (I 1)

Fundstelle: NJW-Spez. 21/2018, S. 671

 

Wenn ein Anwalt nach Mandatsbeendigung keine unverzügliche Abrechnung über den Gebührenvorschuss erteilt hat, stellt dies ein als Dauerdelikt zu wertendes Unterlassen

dar, da ein andauernder rechtswidriger Zustand pflichtwidrig nicht beseitigt und dieser Zustand dann willentlich aufrechterhalten wird.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

§ 31 a Abs. 1 S. 1 BRAO

Kein beA für Rechtsanwaltsgesellschaften

AnwGH Berlin, Urteil vom 9.8.2018 - I AGH 10/17

Fundstelle: NJW-Spez. 18/2018, S. 575

 

Mangels gesetzlicher Grundlage darf die Bundesrechtsanwaltskammer Rechtsanwalts- gesellschaften kein eigenständiges beA einrichten.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

§ 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO

Unvereinbare Tätigkeit bei einer Bank mit dem Anwaltsberuf

AnwGH Celle, Urteil vom 23.4.2018 - AGH 5/17 (II 4/32)

Fundstelle: NJW-Spez. 20/2018, S. 639

 

Von einer konkreten erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit kann die Gefahr von Interessenkollisionen ausgehen, wenn der ausgeübte Beruf in besonderem Maße die Möglichkeit bietet, Informationen zu nutzen, die aus der rechtsberatendenTätigkeit stammen.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BRAO § 43 a Abs. 2 BRAO, StGB § 203 Abs. 1 Nr. 3

Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.02.2018 - 2 AGH 12/17

Fundstelle: NJW Spezial 2018, S. 543

 

Reicht ein Anwalt einen in einem Betreuungsverfahren gefertigten Schriftsatz mit persönlichen und wirtschaftlichen Daten seines Mandanten im Rahmen einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu einem Sachverhalt ein, der nicht Gegenstand des Betreuungsverfahrens ist, kann er hierdurch seine Verschwiegenheitspflicht verletzen.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

BRAO § 46 Abs. 2 – 4

Unzulässige Firmierung einer Rechtsanwaltsgesellschaft

AnwGH Celle, Gerichtsbescheid vom 06.12.2017 – AGH 33/16 (II 23/25)

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 159

 

Rechtsanwaltsgesellschaften ist es verwehrt, mit dem Zusatz "Partnerschaft" oder"& Partner" zu firmieren.

 

Leitsatz des Autors NJW-Spezial

 

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