Anwaltliche Prägung der Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwalts
§ 46 Abs. 3 Nr. 1-4 BRAO
BGH, Beschluss vom 9.1.2020 - AnwZ (Brfg) 11/19 = BeckRS 2020, 782
Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 159
„Die Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwalts ist ausreichend anwaltlich geprägt, wenn mindestens 65 % der regelmäßigen Arbeitszeit auf anwaltliche Tätigkeiten entfallen.“
Leitsatz des Verfassers