Vorträge und Schulungen keine anwaltliche Tätigkeit
 § 46 Abs. 3 Nr. 1 BRAO
BGH, Beschluss vom 6.2.2020 - AnwZ (Brfg) 64/19 = BeckRS 2020, 3416
Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 222

 

§ 46 Abs. 3 Nr. 1 BRAO setzt die Tätigkeit in einem konkreten Einzelfall voraus.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial