BGB §§ 123 Abs. 1, 311 Abs. 2, 675 Abs. 1
Widerrechtliche Drohung mit Mandatsniederlegung
BGH, Urt. v. 7.2.2013 – IX ZR 138/11 Fundstelle: AGS 2013, S. 317 ff.
Veranlasst der Rechtsanwalt den persönlich nicht haftenden Gesellschafter seiner Mandantin erstmals unmittelbar vor einem anberaumten Gerichtstermin mit dem Hinweis, anderenfalls das Mandat niederzulegen, zum Abschluss einer Haftungsübernahme, kann hierin eine widerrechtliche Drohung liegen.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS