Zulässige Anwaltswerbung im Internet – Optimale Interessenvertretung
BGH, Urt. v. 27.01.2005 – I ZR 202/02 (OLG Hamburg)
Fundstelle: NJW 2005, S. 1644 f.
Ist in einer Werbung für eine Rechtsanwaltskanzlei die Angabe über eine „optimale Vertretung“ eingebettet in eine Reihe von Sachangaben, kann nach dem Kontext der gesamten Werbeaussage ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot nach § 43 b BRAO, § 6 BORA zu verneinen sein. 3