Versäumt ein Rechtsanwalt, seinen Klienten über die erheblichen Risiken einer fristlosen Kündigung zu belehren und verhindert er dadurch, dass der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt wird, so hat er den dem Klienten dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen).

BGH, B. vom 18. Dezember 2002 – 9 ZR 365/99 (Karlsruhe)(Fundstelle: NJW-RR 2003, 350)

Versäumt ein Rechtsanwalt, seinen Klienten über die erheblichen Risiken einer fristlosen Kündigung zu belehren und verhindert er dadurch, dass der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt wird, so hat er den dem Klienten dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen).