EStG §§ 19 Abs. 1 Nr. 1, 42 d I Nr. 1
Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein als Arbeitslohn
BFH, Urt. v. 12.02.2009 – VI R 32/08 (FG Sachsen)
Die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft einer angestellten Rechtsanwältin im Deutschen Anwaltverein führt zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interessen handelt.
Leitsatz des Gerichts