Verbot der Sternsozietät für Rechtsanwälte nicht verfassungswidrig
AnwGH Hamburg, Beschl. v. 27.09.2004 – I ZU 8/03 (nicht rechtskräftig)
Fundstelle: NJW 2005, 159 1. Das Verbot der Sternsozietät für Rechtsanwälte in § 59 a BRAO verstößt nicht gegen Art. 12 GG.
2. Das Verbot der Sternsozietät für Rechtsanwälte stellt auch keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) gegenüber Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern dar, die ein Verbot der Sternsozietät nicht kennen, denn die Berufsbilder sind nicht entsprechend vergleichbar. Insbesondere sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nicht Organe der Rechtspflege wie Rechtsanwälte. (Leitsätze der NJW-Redaktion)