Nr. 1002 VV RVG
Anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigungsgebühr

OVG des Saarlandes, Beschl. v. 18.6.2021 - 2 E 141/21
Fundstelle: AGS 2021, S. 364

Die Entstehung einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV setzt voraus, dass sich ein Rechtsstreit ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsakts durch anwaltliches Mitwirken erledigt. Eine anwaltliche Mitwirkung in diesem Sinne erfordert eine besondere, auf Beilegung der Sache ohne Entscheidung des Gerichts gerichtete und zur Erledigung nicht nur unwesentlich beitragende Tätigkeit des Rechtsanwalts. Hierfür sind besondere Bemühungen mit dem Ziel der Erledigung der Rechtssache erforderlich, die über eine „normale", durch die Tätigkeitsgebühren abgegoltene Prozessführung hinausgehen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS
 

 

§ 829 Abs. 1, 835 Abs. l, 788 Abs. 1 S. 1 ZPO
Mitvollstreckung von Zustellungsauslagen für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

BGH, Urt. v. 10.6.2021 - IX ZR 90/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 477


  1. Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss, erstreckt sich die Pfändung auf die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und an die im Beschluss genannten Drittschuldner.

 

  1. Die Beitreibung von Vollstreckungskosten nach § 788 Abs. 1 S. 1 HS 2 ZPO ermöglicht dem Gläubiger eine verfahrensrechtlich zweckmäßige, kostensparende Mitvollstreckung auch der Kosten des laufenden Pfändungsverfahrens und trägt damit den Grundgedanken des Zwangsvollstreckungsrechts Rechnung, wonach die Kostenfrage in der Zwangsvollstreckung schnell und unkompliziert abgewickelt werden soll. Die Mitvollstreckung der Vollstreckungskosten gewährleistet ferner, dass der Gläubiger mit nur einem Titel neben der Hauptsacheforderung auch die im laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren anfallenden Kosten in einem sofortigen Zugriff beitreiben kann.


Leitsatz der Schriftleitung der AGS

§ 86 VVG; § 17 Abs. 9 ARB 2010; 55 670, 675 BGB; Nr. 1211 GKG KV; § 29 KostVfG
Kein Quotenvorrecht an nicht verbrauchten Gerichtskosten
BGH, Urt. v. 10.6.2021 - IX ZR 76/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 521

  1. Hat der Rechtsschutzversicherer Gerichtskosten gezahlt und erstattet die Gerichtskasse nicht verbrauchte Gerichtskosten an den Rechtsanwalt, geht der Anspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt, alles herauszugeben, was er aus der anwaltlichen Geschäftsbesorgung erlangt, insoweit auf den Rechtsschutzversicherer über.
  2. Für Erstattungsansprüche aufgrund überzahlter Gerichtskosten besteht in der Rechtsschutzversicherung kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

RVG § 14
Rahmengebühren im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
AG Hamburg-Harburg, Beschluss vom 03.06.2021 - 621 OWi 128/21
Fundstelle: AGS 2021, S. 302 f.

In straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt gerechtfertigt.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

StPO §§ 143 Abs. 1, 170 Abs. 2
Neue Pflichtverteidigerbestellung nach „Wiederaufnahme“ des Verfahrens
OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2021 – 5 StS 2/2021
Fundstelle: AGS 2021, S. 331 f.

Wird das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, endet gem. § 143 Abs. 1 StPO die bisherige Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

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