BerHG § 8; RVG § 55
Notwendigkeit des Original-Berechtigungsscheins
OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.04.2022 - 12 W 25/22
Fundstelle: AGS 2022, S. 282 ff.
- Wird eine Beratungshilfevergütung elektronisch eingereicht, ist die Vorlage des Original-Berechtigungsscheines in Papierform nicht mehr notwendig.
- Es genügt, wenn bei der elektronischen Einreichung der Berechtigungsschein eingescannt, das Original aber vom Rechtsanwalt entwertet und dies anwaltlich versichert wird.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS