ZPO §§ 114 Abs. 1, 115, 118 Abs. 2
Bezug und Nachweis eines äußerst geringen Gehaltsbetrages aus einer Rente im PKH-Bewilligungsverfahren
BGH, Beschluss vom 27.07.2021 - XI ZA 1/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 32 f.

Gibt die Antragstellerin in einem Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren an, dass sie zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts eine lediglich nur äußerst geringfügige Rente erhält, so hat sie darzulegen und glaubhaft zu machen, wie sie damit ihren Lebensunterhalt finanziert, ggfs. sind darüber hinaus gewährte freiwillige Leistungen Dritter etwa auch mittels eidesstattlicher Versiche­rungen nachzuweisen. Kommt die Antragstellerin ihrer Verpflichtung zur Aufklärung nicht, nur unvollständig oder widersprüchlich nach, ist ihr Begehren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtsmissbräuchlich und daher abzulehnen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

BGB §§ 280, 675 I; VVG § 86 I 1
Kostenschaden des Mandanten trotz Deckungszusage des Versicherers
BGH Urteil vom 29.9.2022 - IX ZR 204/21
Fundstelle: NJW 2023, S. 449 ff.


Der Deckungsanspruch gegen seinen Rechtsschutzversicherer schließt die Annahme eines (Kosten-)Schadens des Mandanten in Folge einer Beratungspflichtverletzung des Rechtsanwalts auch dann nicht aus, wenn der Mandant nur einen Auftrag unter der Bedingung einer Deckungszusage erteilt.


Leitsatz der Redaktion der NJW

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2; RVG Nr. 3202
Keine Terminsgebühr bei einstimmiger Zurückweisung der Berufung
LG Osnabrück, Beschluss vom 09.11.2021 – 12 O 276/18
Fundstelle: AGS 2021, S. 272

Wird die Berufung nach einem Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, entsteht für die beteiligten Anwälte auch dann keine Terminsgebühr, wenn sie zuvor jeweils mit dem Richter gesprochen haben.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

§ 3a Abs. 2 RVG a. F. (§ 3 Abs. 3 RVG n. F.); §§ 397, 402, 411 Abs. 4 S. 2 ZPO
Keine Ladung des Kammervorstands zur Gutachtenerläuterung
LG Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2021 - 20 S 97/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 576

Bei einem nach dem RVG einzuholenden Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer handelt es sich nicht um ein Gutachten i. S. d. ZPO, sodass eine Ladung des Gutachters zur Erläuterung des Gutachtens nicht in Betracht kommt.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

§§ 15 Abs. 4, 48 Abs. 6 S.1 RVG
Gebührenrechtliche Auswirkungen der rückwirkenden Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung
AG Osnabrück, Beschl. v. 11.10.2021 - 202 Ds (211 Js 11318/ 21) 235/21

Fundstelle: AGS 2021, S. 548

Die Aufhebung des Beschlusses über die Pflichtverteidigerbestellung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf bereits entstandene Gebühren.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

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