Der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Dr. Benjamin Limbach, und die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, Frau Gudrun Schäpers, laden Sie herzlich ein zur Veranstaltung

 

„Kindgerechte Justiz - Ein interdisziplinärer Austausch“
am 18. Februar 2026, von 10:30 Uhr bis 16.00 Uhr
im Oberlandesgericht Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm.

Anwendungsbereich und Rolle der Länder

Das Online-Verfahren wird als alternative Verfahrensart für Zivilverfahren vor den Amtsgerichten eingeführt, wenn der Streitwert 10.000 Euro (§ 23 Nr. 1 GVG) nicht übersteigt. Welche Amtsgerichte teilnehmen und wann die Erprobung beginnt, bestimmen die Landesregierungen per Rechtsverordnung. Neu ist, dass die Länder die Erprobung auch auf Streitigkeiten nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (VO [EG] Nr. 261/2004) beschränken können. Diese Einschränkung geht auf einen Änderungsantrag im parlamentarischen Verfahren zurück.

Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen wurde am 11.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlich und trat im Kern zum 1.1.2026 in Kraft. Damit gelten neue Wertgrenzen für gerichtliche Zuständigkeiten und für Rechtsmittel, die Anwältinnen und Anwälte – ggf. auch bereits vor dem Jahreswechsel – zur Vermeidung von Haftungsrisiken beachten sollten.

Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Zusammenschluss aller im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm zugelassenen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Berufsausübungsgesellschaften. Sie ist deren Selbstverwaltungskörperschaft, Dienstleisterin und Interessenvertreterin. Mit rund 13.600 Mitgliedern gehört die Rechtsanwaltskammer Hamm zu den fünf größten Rechtsanwaltskammern in Deutschland.

Ab dem 1. Januar 2026 kann Eilrechtsschutz bei dem Verwaltungsgericht Arnsberg an dienstfreien Werktagen nur noch nach telefonischer Ankündigung in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr gewährt werden. Weitergehende Informationen hierzu sind auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Arnsberg veröffentlicht. Anträge auf Gewährung einstweiligen oder vorläufigen Rechtsschutzes müssen dabei nach wie vor in prozessual zulässiger Form angebracht werden.

Wir haben ein Kammerportal eingerichtet, das Ihnen ab sofort die Möglichkeit bietet, Ihre persönlichen Daten im Blick zu behalten und zu verwalten.

Über das Kammerportal ist es nunmehr unkompliziert möglich, Datenänderungen bei der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen, wie z.B. die Änderung von Adressdaten, der E-Mail-Adresse oder Telekommunikationsdaten. Ebenfalls ist die Eintragung zur Übernahme von Pflichtverteidigungen über das Portal möglich.

In einer von der Bundessteuerberaterkammer initiierten gemeinsamen Erklärung wendet sich die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit anderen wichtigen Organisationen der freien Berufe gegen die zunehmenden Aktivitäten finanzstarker, internationaler Finanzinvestoren. Sie fordern die Bundesregierung auf, das Fremdbesitzverbot spürbar zu stärken.

Nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) müssten Banken anwaltliche Sammelanderkonten eigentlich als meldepflichtig behandeln, d.h. sie müssten nach dem europäischen Common Reporting Standard (CRS) bestimmte Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.

Seite 1 von 60