VV RVG Nr. 1002

Erledigungsgebühr auch bei Teilerfolg

OVG NRW, Beschluss vom 08.10.2014 - 1 E 197/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 19

Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG fällt auch dann an, wenn unter qualifizierter Mitwirkung des anwaltlichen Prozessbevollmächtigten in der Sache ein zwar letztlich hinter dem Klagebegehren zurückbleibender, den Betroffenen aber zufriedenstellender (Teil-)Erfolg erzielt wird, welcher diesen veranlasst, den Rechtsstreit insgesamt für erledigt zu erklären.

Leitsatz des Gerichts