Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr ohne Anrechnung der Geschäftsgebühr
OVG NRW, Beschl. v. 25.04.2006 – 7 E 410/06 Fundstelle: RVGreport 2006, S. 311 War der Prozessbevollmächtigte der im Rechtsstreit obsiegenden Partei auch vorgerichtlich tätig, ist die Verfahrensgebühr ohne hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr in voller Höhe zu erstatten.