RVG VV Nr. 3100, 2300; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4
Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr ohne Anrechnung der GeschäftsgebührOVG NRW, Beschl. v. 25.04.2006 – 7 E 410/06
Fundstelle: RVGreport 2006, S. 311
War der Prozessbevollmächtigte der im Rechtsstreit obsiegenden Partei auch vorgerichtlich tätig, ist die Verfahrensgebühr ohne hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr in voller Höhe zu erstatten.