§§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, 27 Abs. 2 S. 1 BRAO
Irreführende Werbung mit mehreren Kanzleistandorten
OLG Köln, Urteil vom 17.1.2020 - 6 U 101119 = BeckRS 2020, 1331
Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 222
Eine Irreführung der Rechtsuchenden liegt vor, wenn auf einem Briefkopf unterhalb der Bezeichnung "Rechtsanwaltskanzlei" mehrere Orte genannt werden und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es sich hierbei lediglich um Zweigstellen handelt.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial