Offenlegung von Krankheiten bei Abschluss eines Sozietätsvertrages
OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 10.06.2005 – 2 U 208/03 (nicht rechtskräftig) Fundstelle: NJW 2005, S. 3789 f. Bei Abschluss eines Sozietätsvertrags muss ein Rechtsanwalt auf Krankheiten hinweisen, die zu vorzeitiger Berufsunfähigkeit führen können.