UWG § 3; BRAO § 43 b

Anwaltswerbung mit Herabsetzung der anwaltlichen Kollegen

OLG Jena, Urt.v. 20.04.2005 – 2 U 948/04
Fundstelle: NJW 2005. S. 2089 ff.
Die Werbeaussage in einem Anwaltsrundschreiben an Mandanten und Nichtmandanten, wonach der Umstand, dass Rechtsfragen immer komplexer werden, gleichzeitig dazu führt, dass eine Anwaltskanzlei, wenn sie sich mit all diesen Rechtsgebieten abgibt, allenfalls nur durchschnittliches Wissen anbieten kann, stellt eine verbotene unerlaubte Werbung nach § 3 UWG dar.