RVG VV Vorbem. 4 Abs. 3
Terminsgebühr für geplatzten Termin; Begriff des Erscheinens
OLG Naumburg, Beschl. v. 12.8.2020- 1 Ws (s) 154/20
Fundstelle: AGS 2020, S. 569

 

Eine Terminsgebühr für einen sog. "geplatzten Termin" entsteht nur, wenn der Rechtsanwalt körperlich im Gerichtsgebäude mit dem Ziel der Teilnahme an dem Termin erscheint; das bloße Antreten der Anreise reicht nicht aus. 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS