FamFG §§ 76 Abs, 1, 78 Abs. 2, 151 Nr. 2, 165; ZPO § 114
Beiordnung in einem Umgangsvermittlungsverfahren
OLG Hamm, Beschl. v. 28.4.2020 - 2 WF 39/20
Fundstelle: AGS 2020, S. 344

 ln einem Umgangsvermittlungsverfahren kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Einzelfall dann geboten sein, wenn die Elternbeziehung nachhaltig gestört und besonders konfliktbehaftet ist.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS