§ 11 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 7 RVG
Einwand der Schlechtvertretung und der Verjährung im Vergütungsfestsetzungsverfahren
OLG Dresden. Beschl. v. 20.5.2020 - 18 WF 465/20
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 293
1.
Der Einwand der Schlechtvertretung führt ohne eine inhaltliche Überprüfung zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung, wenn der Antragsgegner zu der geltend gemachten Schlechtleistung Anknüpfungstatsachen vorträgt.
2.
Die Einrede der Verjährung der Vergütungsforderung greift nicht ein, weil durch den Antrag auf Festsetzung der Vergütung die Verjährung wie durch Klageerhebung gehemmt wird.
Leitsatz des Verfassers