§ 41 Abs. 2 GKG; §§ 3, 6 Satz 1 ZPO

Räumungsanspruch gegen den Ehegatten des Mieters

KG, Beschl. v. 28.12.2017- 12 W 48/17

Fundstelle: RVGreport 9/2018, S. 350

 

Der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Streitwert eines Räumungsanspruchs des Vermieters, der sich gegen den nicht in den Mietvertrag einbezogenen Ehegatten des

Mieters richtet, bestimmt sich gem. § 41 Abs. 2 GKG nach dem Jahresbetrag des von dem Mieter geschuldeten Mietzinses ohne Nebenkosten.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports