§ 41 Abs. 2 GKG; §§ 3, 6 Satz 1 ZPO
Räumungsanspruch gegen den Ehegatten des Mieters
KG, Beschl. v. 28.12.2017- 12 W 48/17
Fundstelle: RVGreport 9/2018, S. 350
Der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Streitwert eines Räumungsanspruchs des Vermieters, der sich gegen den nicht in den Mietvertrag einbezogenen Ehegatten des
Mieters richtet, bestimmt sich gem. § 41 Abs. 2 GKG nach dem Jahresbetrag des von dem Mieter geschuldeten Mietzinses ohne Nebenkosten.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports