GKG § 41 Abs. 2; ZPO §§ 3, 6 S. 1

Räumungsanspruch gegen den Ehegatten des Mieters

KG, Beschluss vom 28.12.2017 - 12 W 48/ 17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 360 ff.

 

Der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Streitwert eines Räumungsanspruchs des Vermieters, der sich gegen den nicht in den Mietvertrag einbezogenen Ehegatten des Mieters richtet, bestimmt sich gem. §41 Abs. 2GKG nach dem Jahresbetrag des von dem Mieter geschuldeten Mietzinses ohne Nebenkosten.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports