GKG §§ 41 Abs. 2, 63 Abs. 3 S. 2, 68 Abs. 1 S. 3, 68 Abs. 1 S. 1; RVG § 32 Abs. 2

Kein Mehrwert bei Abschluss eines neuen Mietvertrags

OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2018- 18 W 11/18

Fundstelle: AGS 2018, S. 346 f.

 

 

 

Der Abschluss eines neuen Mietvertrags im Rahmen eines Prozessvergleichs über eine Räumung rechtfertigt keine Erhöhung des Gegenstandswertes für den Vergleich (Bestätigung OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.6.2008 - 24 W 17/08 [= AGS 2008, 462]).

 

Leitsatz der Schriftleitung AGS